2017 wurde ins Regierungsprogramm der Partei von Kurz und der FPÖ geschrieben:
„Gegen Ende der Gesetzgebungsperiode und nach erfolgreicher Evaluierung der Weiterentwicklung
des Volksbegehrens soll im Jahr 2022 das folgende Modell zur weiteren
Stärkung der Demokratie beschlossen werden. Kommt die dafür im Parlament nötige Zweidrittelmehrheit nicht zustande, so wird dazu eine Volksbefragung abgehalten:
−− Wurde ein Volksbegehren in Form eines Gesetzesantrages von mehr als 900.000 Wahlberechtigten unterstützt und vom Parlament binnen einem Jahr nicht entsprechend
umgesetzt, wird das Volksbegehren den Wählern in einer Volksabstimmung zur Entscheidung
vorgelegt"
Hier ist es auf Seite 20 nachzulesen:
https://www.oeh.ac.at/sites/default/files/files/pages/regierungsprogramm_2017-2022.pdf
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