Von InvestmentDenker auf Freitag, 25. Dezember 2020
Kategorie: InvestmentDenker

Der Weg ist frei für eine Prozesslawine gegen die Corona-Panikmacher und Profiteure

Abmahnung an Christian Drosten 
KenFM 22.12.2020 

Der Weg ist frei für eine Prozesslawine gegen die Corona-Panikmacher und Profiteure. 

Von Hermann Ploppa. 

Am 15. Dezember 2020 war es endlich so weit: die lange angekündigte Welle von Prozessen gegen die Politiker, Wissenschaftler und sonstige Profiteure der künstlich entfachten Panik im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat begonnen mit einem anwaltlichen Mahnschreiben gegen den an der Berliner Charité tätigen Virologen Christian Drosten. 

In dem Schreiben des international renommierten Rechtsanwaltes Reiner Fuellmich aus Göttingen, wird Drosten aufgefordert, bis zum 22. Dezember seine Kernaussagen über Corona zu widerrufen. Er soll eine so genannte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Zudem soll der Virologe Schadensersatz zahlen an einen Berliner Unternehmer, der durch die Lockdown-Maßnahmen schweren wirtschaftlichen Schaden erlitten hat.

Dieser Vorgang ist aus mehreren Gründen bedeutend. Erstens hat Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich bereits erfolgreich Klagen gegen Giganten wie Volkswagen oder die Deutsche Bank durchgeführt. Zum anderen kann man Fuellmich nicht dadurch lähmen, dass man ihn in Deutschland terrorisiert und lahmlegt wie im Frühsommer die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner, die kurzerhand für einen Monat in der Psychiatrie verschwand. Denn Fuellmich ist international bestens vernetzt und ist auch im US-Bundesstaat Kalifornien als Anwalt zugelassen. Und nach amerikanischem Recht kann Fuellmich von Kalifornien aus Sammelklagen gegen Drosten und seine Mitstreiter auf den Weg bringen.

Und das tut richtig weh. Denn einer einzelnen Klage können sich beliebig viele Personen und Körperschaften anschließen. Dadurch kann ein Streitwert in Milliardenhöhe auflaufen. So war es in den 1990er Jahren mit der Tabakindustrie. Die Zigarettendreher mussten gigantische Summen an die von ihnen geschädigten erkrankten Verbraucher zahlen. Im Falle der Corona-Einsperrungen und dem aus ihnen resultierenden Ruin ganzer Volkswirtschaften könnten sogar Billionensummen auflaufen.

Die Abmahnfrist gegen Christian Drosten ist mittlerweile abgelaufen (1). Vermutlich hat Drosten das unangenehme Einschreiben des Göttinger Rechtsanwalts ungeöffnet an seine Rechtsanwälte aus der Pharmabranche weitergereicht, nicht ohne ein überhebliches Lächeln. Doch wird – immer unter der Annahme, dass noch Reste einer Rechtsstaatlichkeit in der deutschen Justiz auffindbar sind – die Sache für den virologischen Hofastrologen der Merkel-Regierung durchaus unbehaglich.

Denn Rechtsanwalt Fuellmich stellt seine Abmahnschrift und die dann folgenden Klageschriften gegen Drosten, Wieler, Spahn und Co anderen Anwälten und deren Mandanten zur freien Verfügung. Das macht es möglich, dass Hunderttausende weiterer Klagen ohne großen Verzug folgen können – was einer de facto-Sammelklage-Erhebung gleichkommt.

Die Abmahnschrift von Fuellmich gegen Drosten umfasst sperrige 18 Seiten. Da nicht Jeder die Zeit und die Muße hat (wer liest schon gerne in seiner Freizeit Anwaltsbriefe?), sich in den Text zu vertiefen, soll im Folgenden eine kurze Zusammenfassung geliefert werden. Denn die Argumente von Fuellmich sind auch für die alltägliche Diskussion mit Freunden, Bekannten und Verwandten ein guter Leitfaden. Schließlich ist Fuellmichs Text die Essenz eines halben Jahres kollektiver Recherche im Corona-Untersuchungsausschuss.

Zu diesen Erkenntnissen haben Experten unterschiedlichster Fachrichtungen – unter anderem auch meine Wenigkeit – in stundenlangen Anhörungen ihren Teil beigetragen.

Eine persönliche Verantwortung des Herrn Drosten für die massiven Kollateralschäden für die Wirtschaft, den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie Psyche und Gesundheit sieht Fuellmich darin begründet, dass der Berliner Virologe der maßgebliche Berater der Bundesregierung und der ihr unterstellten Behörden ist. Als solcher kann Drosten sich nicht herausreden.

Es gibt im Zivilrecht – also der gleichberechtigten Klage von Bürgern gegen Bürger, oder gegen Körperschaften – den Paragrafen 830, Absatz 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Hier ist geregelt, dass auch Mittäter an einer „sittenwidrigen" vorsätzlichen Schädigung zahlreicher Personen für Schadensersatzleistungen heranzuziehen sind. Ebenso ist Herr Drosten heranzuziehen im strafrechtlichen Sinn nach § 27 Absatz 1. Drosten kann demzufolge auch mit Haftstrafe belegt werden – wenn ein Gericht der Argumentation von Rechtsanwalt Fuellmich folgt.

Der Göttinger Rechtsanwalt geht davon aus, dass Drosten vorsätzlich fünf Falschbehauptungen – vulgo auch Lügen genannt – aufgestellt hat, um die Menschen zu schockieren und einzuschüchtern:


Schlussfolgerung:

„So wie das Infektionsgeschehen derzeit abgebildet wird, ist es zielgerichtet darauf angelegt, dass der Lockdown nie enden wird."

Nun dekliniert Fuellmich die oben genannten Falschbehauptungen Drostens noch einmal durch unter dem Aspekt, in welcher Weise sich Drosten strafbar gemacht hat. Dabei wird immer wieder nachgewiesen, dass Drosten es weitaus besser wusste, als seine Behauptungen in diesem Jahr es vermuten lassen. Er hat also laut Ausführungen von Fuellmich schlichtweg: gelogen! Und somit Millionen Menschen weltweit ins Elend und letztendlich in den Tod getrieben. Er hat schwere Schuld auf sich geladen, die nicht nur moralisch, sondern eben auch straf- und zivilrechtlich extrem schwer wiegt. Fuellmich an die Adresse Drostens: „Nicht das Virus, sondern lediglich die Luftbuchungen breiten sich exponentiell aus."

Immer vorausgesetzt, dass der Rechtsstaat und seine Rechtspflege noch intakt sind, können sich Fuellmich und die vielen Anwälte, die seinen Pfaden folgen, hervorragende Chancen auf einen Erfolg ihrer Klagen in Deutschland, den USA und weltweit ausrechnen. Der Rechtsweg der mutigen Anwälte muss natürlich weiterhin durch politische Aktionen und Kampagnen unterstützt werden.

Quelle:

  1. https://nichtohneuns-freiburg.de/rechtsanwalt-dr-fuellmich-klage-gegen-drosten-in-der-charite/